Kirchengemeindeverband

Zur verbindlichen Kooperation in finanziellen Fragen soll in jeder Pfarreiengemeinschaft ein Kirchengemeindeverband gebildet werden. Es handelt sich dabei um den Zusammenschluss von weiterhin rechtlich eigenständigen Kirchengemeinden zwecks Wahrnehmung gemeinsamer Aufgaben. Der Kirchengemeindeverband besteht aus dem Vorsitzenden, in der Regel aus einem Pfarrer der Pfarreiengemeinschaft, und den gewählten Mitgliedern aus den Verwaltungsräten.

Aufgabe des Kirchengemeindeverbandes

  • die Anstellung des nichtpastoralen Personals
  • die Bereitstellung der Mittel für seelsorgerische Vorhaben
  • der Unterhalt der Dienstwohnungen der Geistlichen und der Diensträume
  • Vergabe von  Mitteln an die Kirchengemeinden für Bewirtschaftung und Bauunterhalt der Gebäude

 

Quelle: Ordnung für die Pfarrgemeinderäte und Pfarreienräte im Bistum Trier Strukturplan 2020 für das Bistum Trier