KandidatInnen für den ersten Verwaltungsrat der neuen Pfarrei Heimbach-Engers Heilig Geist gesucht
Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beträgt acht Jahre. Nach jeweils vier Jahren scheidet die Hälfte aus. Da wir zum ersten Mal wählen, wird ausgelost, wer von den Gewählten nach vier Jahren ausscheidet bzw. wiedergewählt werden muss.
Diese Wahl wird von einem Wahlausschuss vorbereitet, dem Herr Xaver Maxein, Herr Frank Theisen und Pastor Peter Dörrenbächer angehören.
Die Wahl erfolgt durch den Pfarrgemeinderat am 28. Mai 2026.
Durch Dispens des Generalvikars können wir bis zu zehn Personen wählen (mindestens müssen es aber sechs sein). Die Wahlordnung sieht vor, dass mindestens 50 % mehr Kandidaten aufgestellt werden müssen. Das bedeutet mindestens neun bzw. 15 Kandidaten werden gesucht.
Jede zum Pfarrgemeinderat wahlberechtigte Person kann einen Wahlvorschlag machen (vgl. § 4 Abs. 1 Ordnung für die Wahl der Verwaltungsräte der Kirchengemeinde im Bistum Trier).
Diese müssen bis zum 07.Mai 2026; 15:00 Uhr im Pfarrbüro vorliegen.
Wählbar ist jeder Katholik, der nach staatlichem Recht volljährig ist.
Von der Wählbarkeit ist derjenige ausgeschlossen,
- a) für den wegen einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist.
- b) der der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit oder des Stimmrechtes verlustig ist;
- c) der wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche oder aufgrund strafgerichtlicher Entscheidung in einer Anstalt untergebracht ist;
- d) der durch kirchenbehördliche Entscheidung von den allen Kirchenmitgliedern zustehenden Rechten ausgeschlossen ist;
- e) der nach den Bestimmungen des staatlichen Rechtes aus der Kirche ausgetreten ist.
Nicht wählbar sind die in einem Dienstverhältnis zur Kirchengemeinde stehenden Personen sowie diejenigen im Dienst des Bistums stehenden Personen, die in der Kirchengemeinde tätig sind oder unmittelbar mit den Aufgaben der kirchlichen Aufsicht über die Kirchengemeinde befasst sind.
Nicht wählbar sind auch die in einem Dienstverhältnis zum Kirchengemeindeverband, dem die Kirchengemeinde angeschlossen ist, stehende Personen. Eine Person kann zur Vermeidung von Doppelmandaten innerhalb eines Pastoralen Raums nur zum Mitglied eines Verwaltungsrates gewählt werden.
Zur Einreichung eines Wahlvorschlages liegen in den Büros und in den Kirchen Formulare aus.
Der Wahlvorschlag kann bis zu maximal 10 Namen enthalten.
Im Wahlvorschlag müssen Name, Geburtsdatum, Adresse (Wohnung) und Beruf der Kandidatin bzw. des Kandidaten aufgeführt sein.
Ein Wahlvorschlag ist nur gültig, wenn er das schriftliche Einverständnis der Annahme der Wahl der in ihm aufgeführten Kandidaten enthält.
Der Kandidatenvorschlag muss mit dem Datum, der Unterschrift und der vollen Anschrift der Person versehen sein, die ihn einreicht.
Der Kandidatenvorschlag ist in einem verschlossenen Umschlag dem Wahlausschuss bis zum 7. Mai zuzuleiten (über eines der Pfarrbüros).
Für den Wahlausschuss,
Pastor Peter Dörrenbächer