Institutionelles Schutzkonzeptes (ISK) für die Pfarreiengemeinschaft Heimbach-Engers im Pastoralen Raum Neuwied
Jede Handlung mit und an Kindern und Jugendlichen, so wie erwachsenen Hilfs- und Schutzbefohlenen soll diese Kultur widerspiegeln. Neben dem bewussten Umgang mit sich selbst, den Mitarbeitenden und den Teilnehmenden an unseren Maßnahmen bedarf es einer ständigen Reflektion und Überprüfung in der laufenden Arbeit. Nur so kann ein Klima entstehen, in dem eine behutsame und wertschätzende Grundhaltung gefördert und etabliert werden.
Dazu braucht es klare Regeln, wie Grenzverletzungen zu vermeiden sind bzw. wie dort, wo sie geschehen, damit umzugehen ist. Ebenso braucht es verlässliche und sensible haupt- und ehrenamtliche MitarbeiterInnen, die vertrauenswürdige VerfechterInnen dieser Anliegen und glaubwürdige AnsprechpartnerInnen vor Ort sind.
1. Personalauswahl und Personalentwicklung
Um den Schutz der anvertrauten Menschen in unserer Pfarrei sicher stellen zu können, wird bereits bei der Werbung für das Ehrenamt und bei der Stellenausschreibung darauf hingewiesen, dass ein aktiver Einsatz für den Schutz von Kindern, Jugendlichen und weiteren Schutzbedürftigen vorausgesetzt wird. Bei Übernahme einer Aufgabe im Erstgespräch mit Ehrenamtlichen und im Vorstellungsgespräch mit haupt- und nebenamtlichen MitarbeiterInnen wird das Thema Prävention gegen sexualisierte Gewalt durch die Leitungsverantwortlichen thematisiert. Im Gespräch über den Verhaltenskodex und das Beschwerdemanagement wird die Bedeutung einer wertschätzenden Grundhaltung, eines respektvollen Umgangs und eines angemessenen und grenzachtenden Verhaltens betont.
Ein erweitertes Führungszeugnis ist von jeder Person vorzulegen, die in ihrem Arbeitsfeld mit Kindern, Jugendlichen oder schutz- und hilfebedürftigen Personen zusammenkommt. [1]Wenn für die Tätigkeit die Vorlage des EFZ und eine Präventionsschulung benötigt wird, muss diese grundsätzlich vor Aufnahme der ehrenamtlichen Arbeit erfolgen. Das EFZ ist dem bischöflichen Notariat im BGV Trier zuzuleiten. Darüber soll das Pfarrbüro informiert werden. Die Schulungsnachweise werden ebenso im Pfarrbüro vorgelegt. Dort werden die verbindlichen Nachschulungen nachgehalten, soweit erforderlich werden die Ehrenamtlichen nach 5 Jahren zu einer Nachschulung gebeten, sowie zu einer Neubeantragung des EFZ.
Die Selbstverpflichtungserklärung wird mit jedem/r vor Beginn seiner/ihrer Aufgabe ausführlich erklärt und besprochen. Mit ihrer Unterschrift stimmen die Personen den Inhalten dieser Erklärung zu. Die Selbstverpflichtungserklärung beinhaltet die Bereitschaft zur Selbstauskunft. Mitarbeitende im Bereich Kinder- und Jugendarbeit werden regelmäßig zum Thema Prävention geschult, in den Leitungsrunden und vor Freizeiten wird das Thema eigens thematisiert.
In den Gremien der Pfarreiengemeinschaft wird das ISK (Institutionelle Schutzkonzept) und der Verhaltenskodex nach Inkraftsetzung ausdrücklich auf der Tagesordnung erscheinen und von Mitgliedern der Arbeitsgruppe dort eingebracht und besprochen. Die Themen „Prävention und Kultur der Achtsamkeit“ werden auch in andere Bereiche und Gruppierungen der Pfarreiengemeinschaft hineingetragen. Alle Haupt- und Nebenamtlichen nehmen an Präventionsschulungen teil.
2. Risiko- und Potentialanalyse
Die Pfarreiengemeinschaft besteht aus zwei Pfarreien und insgesamt vier Pfarrbezirken (Engers, Block und Heimbach-Weis und Gladbach) An allen Standorten gibt es Kirchen, kirchliche Immobilien, bzw. Gebäude, die für die Jugendarbeit genutzt werden (außer in Block). In den Orten Engers, Heimbach-Weis und Gladbach wird die Jugendarbeit von eigenverantwortlichen Verbänden getragen (DPSG; in Heimbach-Weis zusätzlich die KaJu -Pfarrjugend mit verbandsähnlichem Aufbau). Wichtige organisatorische und pädagogische Grundsätze sind die Selbstverwaltung und -verantwortung für die eigene Arbeit durch Vorstände und Leiterinnen und Leiter inklusive der Verwaltung der genutzten Räumlichkeiten.
Der ursprüngliche Entwurf der Risiko- und Potentialanalyse wurde mit den Vorständen der Jugendverbände beraten und aufgrund der Anmerkungen von diesen überarbeitet.
St. Martin Engers
Die Pfadfinder der DPSG nutzen Räumlichkeiten im Keller des Pfarrheims. Sie sind z. T. von außen einsehbar (Fensterfront zur Terrasse). Die Räumlichkeiten sind offen zugänglich, so dass sie keine Gefahr für mögliche Übergriffe darstellen. Zusätzlich nutzen die Pfadfinder im sogenannten „Duckesje“, einem ehemaligen Stadtmauerturm als Gruppenraum. Dieser Turm ist nicht von außen einsehbar. Hier besteht ein gewisses Risikopotential.
Die Messdiener*innen werden bei gelegentlichen geselligen Maßnahmen von einer Erwachsenen mit Unterstützung von Jugendlichen betreut. Alle sind endsprechend geschult und haben Führungszeugnisse bzw. Selbstverpflichtungserklärungen abgegeben.
Eine Seniorenbetreuung findet im Pfarrheimsaal statt. Er wird von Mitgliedern der „Elisabethfrauen“ betreut und durchgeführt. Ebenfalls nutzt der Kirchenchor den Saal zu seiner wöchentlichen Probe.
St. Margaretha Heimbach-Weis
Die Pfadfinder der DPSG Heimbach-Weis nutzen ihre Gruppenräume im alten Hausmeisterhaus, den Pfarrgarten und die Räumlichkeiten des Pfarrheims. Im Hausmeisterhaus befinden sich zwei Gruppenräume. Der eine liegt im Keller und der andere im ersten Stock. Der Pfarrgarten erstreckt sich vom Pfarrhaus, über das Hausmeisterhaus bis zum Pfarrheim. Im Pfarrheim wird häufig der Pfarrsaal, die Pfarrküche und das Kaminzimmer genutzt. Die Räumlichkeiten im Hausmeisterhaus lassen sich beschränkt durch die Fenster einsehen. Die Räumlichkeiten sind nur für Mitglieder der DPSG Heimbach-Weis zugänglich und außerhalb von Gruppenstunden und Aktionen abgeschlossen. Der Pfarrgarten ist über den Eingang neben dem Pfarrhaus immer frei zugänglich. Die Räumlichkeiten im Pfarrheim sind durch die Fenster teilweise einsehbar, ausgenommen ist die Küche. Während der Öffnungszeiten der Bücherei ist das Pfarrheim freizugänglich, die Räumlichkeiten allerdings einzeln verschlossen. Hier haben mehrere Gruppierungen und Personen Zugang.
Die Katholische Jugend (KaJu) nutzt die Räumlichkeiten im Keller des Pfarrheims. Dazu zählen die Gruppenräume 1 und 2 sowie das Kaminzimmer als Haupträume. Zusätzlich gibt es noch eine kleine nutzbare Vorratskammer / Küche, die als Nebenraum dient. Die Toiletten im Keller werden nicht genutzt und sind daher abgeschlossen. Stattdessen nutzt die KaJu die Toiletten des Pfarrheims im Erdgeschoss. Alle drei Gruppenräume sind durch die Fenster zum Pfarrgarten gut einsehbar. Die Küche ist nicht einsehbar. Die Räume sind über die Kellertreppe des Pfarrheims während der Öffnungszeiten der Bücherei frei zugänglich. Die Gruppenräume sind außerhalb der Gruppenstunden immer abgeschlossen. Die Küche ist immer offen. Zusätzlich werden die Räume oben im Pfarrheim für Aktionen oder Versammlungen genutzt.
Im Pfarrheim finden auch Angebote der Seniorenbetreuung statt. Diese werden von ehrenamtlichen Frauen organisiert und verantwortet. In einem kleineren abgetrennten Saal probt der Kirchenchor einmal wöchentlich.
Die Messdienersakristei in der Pfarrkirche ist in einem eigenen Bereich über der Sakristei. Von daher ist sie nicht einsehbar, aber auch nur zu Gottesdiensten zugänglich.
Maria Himmelfahr Gladbach
In Gladbach steht neben der Kirche das Pfarrheim. In der oberen Etage befinden sich neben dem großen Saal eine Bücherei, eine Küche sowie eine Toilette und ein Lagerraum.
In der unteren Etage befinden sich 2 Gruppenräume, ein großer Lagerraum, Toiletten und eine kleine Küche. In einem der beiden Gruppenräume betreibt die Stadt Neuwied einen Jugendtreff für Kinder und Jugendliche, der sozialpädagogisch durch die Stadt verantwortet wird. Alle Räume, mit Ausnahme des von der Stadt betreuten Raumes, sind vom Pfarrheim aus frei zugänglich. Die Gruppenräume sind von der Rückseite des Gebäudes gut einsehbar. Der Saal in der oberen Etage ist von der Vorderseite durch eine große Fensterfront mit Lamellenvorhängen beschränkt einsehbar, sowie auf der Rückseite des Gebäudes durch eine weitere Fensterfront gut einsehbar.
Eine separate Messdienersakristei gibt es nicht. Die Sakristei besteht aus einem Raum mit Vorraum, der sie mit der Kirche verbindet. Sie ist von der Kirche aus frei zugänglich, aber von außen nicht einsehbar.
Die Pfadfinder des DPSG-Stamms Gladbach haben ihre Räumlichkeiten in der Alten Schule Gladbach. Da es sich hierbei um ein städtisches Gebäude handelt, trägt die Kirchengemeinde für die baulichen Zustände keine Verantwortung. Die Räumlichkeiten erstrecken sich über mehrere Etagen und sind durch die Jugendlichen selbst ausgestattet und gestaltet. Es gibt Gruppen- und Mehrzweckräume sowie Lagerräume im Keller des Hauses. Im Erdgeschoss befinden sich die Toiletten und ein großer Mehrzweckraum. Dieser lässt sich aufgrund der Fensterfront, sowie der, von der Straße aus betrachtet, höheren Lage des Gebäudes nur beschränkt einsehen. Im ersten Obergeschoss befinden sich zwei weitere Räume mit großen Fenstern, die von außen aufgrund ihrer Höhe nicht einsehbar sind. Ebenso verhält es sich mit dem Speicher. Alle Räume sind vom Gebäude aus frei zugänglich.
Eine sonstige Kinder- und Jugendarbeit gibt es nur punktuell und anlassbezogen. Die Treffen finden dann im Pfarrheimsaal oder der Kirche statt.
Heilige Familie Block
In Block gibt es nur die Kirche als gemeindliches Gebäude. Angebote der Frauen bzw. auch der Seniorenbetreuung finden in einem Teilbereich der Kirche statt. Ein Gefahrenpotential besteht nicht.
Fazit
Das „Duckesje“ der DPSG Engers, das Pfadfinderhaus in Gladbach und die Räumlichkeiten der DPSG Heimbach-Weis stellen ein gewisses Risikopotential dar. Umso wichtiger ist es, die verantwortlichen Personen auf ihre Fürsorgepflicht hinzuweisen und alles zu tun, ein entsprechendes Bewusstsein zu fördern. Dem dienen nicht zuletzt dieses Schutzkonzept und die durchgeführten Maßnahmen der Schulung und Prävention, die in unseren Gruppen schon Praxis sind.
Als erster Schritt in der Umsetzung des ISK haben die Verantwortlichen der Verbände den ursprünglichen Entwurf der Risiko- und Potentialanalyse überarbeitet und konkretisiert. In der weiteren Implementierung des Schutzkonzeptes werden wir dafür werben, Gruppenmitglieder in allen Altersstufen zu befragen und einzubeziehen, damit dieses Thema regelmäßiger Bestandteil in den Gruppen werden kann.
3. Verhaltenskodex
Grundhaltung
Unsere Arbeit mit den uns anvertrauten Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Personen ist geprägt von Wertschätzung, Respekt und Vertrauen.
Wir gehen achtsam und verantwortungsbewusst mit den Kindern, Jugendlichen und den schutzbedürftigen Personen um und gestalten Beziehungen transparent. Die Mitarbeitenden sind sich ihrer Rolle bewusst, und wissen um ihre Vorbildfunktion.
Das Verhalten ist nachvollziehbar und ehrlich, Abhängigkeiten werden vermieden und werden auf keinen Fall ausgenutzt.
Gegen diskriminierendes, gewalttätiges oder grenzüberschreitendes sexualisiertes Verhalten in Wort und Tat wird aktiv Stellung bezogen. Notwendige und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen werden unmittelbar eingeleitet.
Alle Mitarbeitende sind sich der Grenzen ihrer eigenen Handlungsfähigkeit bewusst. Gegebenenfalls werden professionelle Unterstützung und Beratung eingeholt.
Wird von einer der nachfolgend aufgeführten Regeln eine Ausnahme gemacht, so muss diese nachvollziehbar und transparent sein und mit der Leitung abgesprochen werden.
Umgang mit anvertrauter Verantwortung
Wann immer jemand persönlich oder gemeinsam mit anderen in einer Gruppe Verantwortung für eine Maßnahme auf der pfarrlichen Ebene übernimmt, wird ihm/ihr damit Macht übertragen. Dies geschieht durch die Befugnis, diese Maßnahme zu gestalten und konkrete Anweisungen bei der Durchführung zu geben.
Das beinhaltet die Verantwortung, im eigenen Handeln Vorbild zu sein und darauf zu achten, dass die übertragene Macht genutzt wird zum Wohl der anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen und unter Beachtung ihrer Rechte.
Wer eine besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung gegenüber anvertrauten Minderjährigen und schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen übertragen bekommt, wird auf diese Aufgabe vorbereitet mit dem Ziel, dass die übertragenen Befugnisse reflektiert ausgeübt werden.
Die anvertrauten Personen sollen so einen sicheren Raum finden, in dem sie geschützt und selbstbewusst handeln und leben können.
Gestaltung von Nähe und Distanz
In der pastoralen und pädagogischen Arbeit ist ein vertrauensvolles Miteinander wichtig. Ein reflektiertes Verhältnis von Nähe und Distanz, welches dem jeweiligen Auftrag und Tätigkeitsbereich entspricht, ist dabei unumgänglich, die Angemessenheit von Körperkontakten wird gewahrt.
Die Verantwortung für die Gestaltung von Nähe und Distanz liegt immer bei den hauptamtlichen und ehrenamtlichen Bezugspersonen, nicht bei den betreuten Kindern und Jugendlichen oder schutz- und hilfebedürftigen Menschen.
Die Beziehungsgestaltung entspricht dem jeweiligen Auftrag und ist stimmig.
Körperliche Berührungen können ein selbstverständlicher Ausdruck eines vertrauten Miteinanders sein. Damit sie diese positive Wirkung nicht verfehlen, müssen sie der Situation angemessen sein. Das Recht, körperliche Berührungen ablehnen zu dürfen, ist unbedingt zu beachten.
Das heißt:
- Einzelgespräche, Übungseinheiten, Einzelunterricht usw. finden nur in geeigneten Räumlichkeiten statt. Wo dies nicht möglich ist, z. B. beim Orgelunterricht, müssen diese Orte jederzeit von außen zugänglich sein.
- Spiele, Methoden, Übungen und Aktionen werden so gestaltet, dass sie keine Ängste auslösen und keine Grenzen überschritten werden.
- Individuelle Grenzempfindungen werden ernst genommen und beachtet. Sie werden nicht abfällig kommentiert.
- Grenzverletzungen werden thematisiert und keinesfalls übergangen.
- Jede/jeder bestimmt selbst, was er/sie von sich preisgibt.
- Unerwünschte Berührungen oder körperliche Annäherung, insbesondere in Verbindung mit dem Versprechen einer Belohnung oder der Androhung von Strafe, sind nicht erlaubt.
Sprache und Wortwahl
Ein wertschätzender Umgang miteinander verlangt Achtsamkeit im Reden und Auftreten.
Das heißt:
- Eine abfällige, verletzende und sexualisierte Sprache wird vermieden.
- In Sprache und Wortwahl werden die individuellen Grenzempfindungen der anvertrauten Menschen geachtet und gewahrt.
- Sprache und Wortwahl werden der je eigenen Rolle und den Bedürfnissen der Zielgruppe angepasst.
- Bei sprachlichen Grenzverletzungen in der Gruppe schreitet die Leitung ein, abfällige Bemerkungen und Bloßstellungen werden nicht geduldet.
Zulässigkeit von Geschenken
Geschenke sind legitimer Ausdruck von Wertschätzung und Anerkennung. Sie haben aber auch das Potential, Abhängigkeiten zu schaffen, Personen zu binden und Schuldgefühle auszulösen. Zuwendungen und Geschenke jeglicher Art, die einzelne bevorzugen oder hervorheben sind Mitarbeitenden nicht erlaubt.
Unproblematisch sind Geschenke an die gesamte Gruppe sowie Geschenke, die im konkreten Zusammenhang mit der Unternehmung stehen. Sie müssen für die Gruppe transparent sein.
Die Übertragung besonderer Aufgaben oder Förderung Einzelner bedeutet keine unzulässige Bevorzugung, wenn persönliche Charismen oder Befähigungen vorliegen, z.B. Gesangsbegabung, besondere Computerkenntnisse, sprachliches Talent, kreative Fähigkeiten. Kinder, Jugendliche und schutzbedürftige Erwachsene werden dabei fair behandelt und nicht ausgenutzt.
Angemessenheit von Körperkontakt
Jede Person bestimmt selbst, wie viel und welche Art von Körperkontakt er/sie mit wem haben möchte. Im Miteinander achten wir auf die jeweiligen Grenzen der anderen und vermeiden unerwünschte Berührungen. (Wir fragen nach, ob eine Berührung angemessen bzw. erlaubt ist.)
Unerwünschte Berührungen, körperliche Annäherung insbesondere in Verbindung mit dem Versprechen einer Belohnung oder Androhung von Strafe sowie jegliches aufdringliche Verhalten sind verboten. 
Beachtung der Intimsphäre
Der Schutz der Intimsphäre ist ein wesentlicher Bereich, in dem ein respektvoller und die Grenzen achtender Umgang miteinander eine unverzichtbare Rolle spielen. Das betrifft sowohl den körperlichen als auch den emotionalen Bereich.
Das heißt:
- Gemeinsame Körperpflege mit Schutzbefohlenen, insbesondere gemeinsames Duschen, ist nicht erlaubt.
- Bei Maßnahmen mit Übernachtungen sind Zimmer / Unterkünfte von Schutzbefohlenen als deren Privat- bzw. Intimsphäre zu akzeptieren. Vor dem Betreten wird angeklopft (Ausnahme: Es besteht eine Gefahrensituation).
- Sanitärräume werden gleichzeitig nur von gleichgeschlechtlichen Personen genutzt.
- Bei medizinischer Ersthilfe sind individuelle Grenzen und die Intimsphäre zu respektieren. Es wird erklärt, welche Versorgungshandlung notwendig ist.
- Ein Entkleiden bei medizinischer Versorgung geschieht nur so weit wie es unbedingt erforderlich ist, in einem geschützten Rahmen und auf Wunsch in Anwesenheit einer Vertrauensperson des/der Schutzbefohlenen.
- Die Sorgeberechtigten sind einzubeziehen und fachliche medizinische Hilfe ist in Anspruch zu nehmen.
Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken
Digitale Medien sind alltäglicher Bestandteil der Gesellschaft. Ein unsensibler Umgang mit sozialen Netzwerken und digitalen Medien kann zu Grenzverletzungen führen.
Neben der Beachtung gesetzlicher Regelungen geht es auch um die Wahrung von Privat- und Intimsphäre. Die Auswahl von Filmen, Fotos, Spielen und Materialien wird im Sinne eines achtsamen Umgangs miteinander sorgsam getroffen. Die Rechte am eigenen Bild werden eingehalten.
Das heißt:
- Filme, Computerspiele oder Druckmaterial mit pornographischem Inhalt sind verboten.
- Eine Person darf nur mit ihrer Zustimmung fotografiert oder gefilmt werden.
- Die Veröffentlichung von Ton- und Bildaufnahmen bedarf der Zustimmung der Schutzbefohlenen und der gesetzlichen Vertreter*innen.
- Anvertraute dürfen weder in unbekleidetem Zustand noch in anzüglichen Posen fotografiert oder gefilmt werden.
- Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen ist ein unangemessener Austausch mit den ihnen Anvertrauten in den sozialen Netzwerken nicht erlaubt. Ebenso verboten ist dort ein Austausch mit dritten über diese Personen.
Interventionen bei Grenzverletzungen
Alle Tätigkeiten im Auftrag der Pfarreiengemeinschaft werden grenzachtend gestaltet. Im Mittelpunkt steht das Wohl und der Schutz der anvertrauten Menschen. Dies ist unvereinbar mit jeder Form von Gewalt, sei es körperlicher, verbaler, psychischer oder sexualisierter Gewalt.
Sind Interventionen erforderlich, werden sie so gestaltet, dass die persönlichen Grenzen von Kindern, Jugendlichen oder anderen Schutzbefohlenen beachtet werden. Hierbei geht es um das Eingreifen bei Verhalten, das zum Schaden anderer führt oder Vorgaben für das Miteinander missachtet.
Mit der Anwendung von Regelungs- und Sanktionsmacht wird angemessen umgegangen. Sie geschieht nach im Vorfeld klar besprochenen Regeln, aber auch in Bezug auf Verhalten untereinander, Handgreiflichkeiten, sicheres Verhalten im Straßenverkehr bei Wanderungen und Radtouren und potenzielle Gefährdung der Gesundheit und der Umwelt.
Geltende Regeln werden transparent gemacht.
Das Ziel von Sanktionen ist es, andere zu schützen und dem/der Sanktionierten eine Chance auf Veränderung zu eröffnen.
Verhalten auf Freizeiten und Reisen
Aktionen mit Übernachtung stellen besondere Herausforderungen dar. Diese Maßnahmen sind grundsätzlich pädagogisch sinnvoll und wünschenswert, da sie viele unterschiedliche Erfahrungsebenen ansprechen. Die haupt- und ehrenamtlichen Begleitpersonen sind sich der damit verbundenen Verantwortung bewusst.
Das heißt:
- Auf Veranstaltungen und Reisen, die sich über mehr als einen Tag erstrecken, werden Schutzbefohlene von einer ausreichenden Anzahl erwachsener Bezugspersonen begleitet. Setzt sich die Gruppe aus Personen verschiedenen Geschlechts zusammen, spiegelt sich dies auch in der Gruppe der Begleitpersonen wider.
- Bei Übernachtungen sind die Teilnehmenden in nach Geschlechtern getrennten Schlafräumen untergebracht.
- In Schlaf- und Sanitärräumen ist der alleinige Aufenthalt einer Bezugsperson mit einem Schutzbefohlenem nicht erlaubt.
- Übernachtungen von anvertrauten Kindern und Jugendlichen in den Privatwohnungen von Seelsorger/innen sowie haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen sind untersagt. Sollte es im Ausnahmefall aus unumgänglichen und transparent gemachten Gründen dennoch dazu kommen, müssen immer zwei erwachsene Personen anwesend sein. Dem Schutzbefohlenen muss in jedem Fall eine eigene Schlafmöglichkeit in einem separaten Raum zur Verfügung gestellt werden. Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters muss vorliegen.
- Es wird darauf geachtet, dass sich alle wohl fühlen. Mobbing, gefährliche und unangenehme Situationen, werden vermieden, bzw. unterbunden,
- Niemand wird zu etwas gezwungen, was ihm/ ihr unangenehm ist.
- Verantwortliche sind immer vor den Teilnehmenden vor Ort, damit keiner allein warten muss. Am Ende der Veranstaltung warten die Verantwortlichen, bis alle abgeholt sind.
4. Dienstanweisungen und interne Regelungen
Insoweit unsere Räumlichkeiten an Dritte vermietet werden oder von anderen Gruppierungen genutzt werden, wird in die Vereinbarungen der Hinweis aufgenommen, dass der Verhaltenskodex auch von diesen zu beachten ist.
Alle ehrenamtlich Tätigen, Jugendliche wie Erwachsenen, in der Pfarreiengemeinschaft Heimbach-Engers, die im Rahmen ihrer Tätigkeit bei uns in Kontakt stehen mit Kindern und Jugendlichen oder schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen unterzeichnen die Selbstverpflichtungserklärung und die Selbstauskunft. Sie erkennen das vorliegende Präventionsschutzkonzept inklusive des Verhaltenskodex als Grundlage ihres Engagements in der Pfarrei an. Beide Dokumente werden den UnterzeichnerInnen zuvor durch die AnsprechpartnerInnen aus dem pastoralen Team oder durch die geschulten ehrenamtlichen Personen für Prävention erläutert. Diese stehen auch für Rückfragen zur Verfügung.
Nach der Prüfung nach dem Prüfschema nach § 72a SGB VIII ist von dem genannten Personenkreis die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses erforderlich. Dieses wird bei der Meldebehörde des Wohnsitzes beantragt. Eine Bescheinigung zur kostenlosen Ausstellung stellt die Pfarrei aus und übernimmt im Bedarfsfall die Kosten für die Anfertigung.
Das Führungszeugnis wird von dem Besitzer an das Notariat des Bistums nach Trier eingesandt. Es muss alle 5 Jahre erneuert werden.
Über die Notwendigkeit und den Umfang von Präventionsschulungen für die ehrenamtlichen MitarbeiterInnen und Angestellten informieren die die Gemeindeleitung bzw. geschulten Personen für Prävention.
5. Qualitätsmanagement
Das Präventionsschutzkonzept muss originärer Bestandteil unseres Arbeitens werden. Dazu ist es notwendig, dass es veröffentlicht und bekannt gemacht wird. Es muss regelmäßig (ca. alle drei Jahre ausdrücklich überprüft und bei Bedarf weiterentwickelt werden. Nur so kann es der Einübung einer Kultur der Achtsamkeit, der Wertschätzung und des Respekts Vorschub leisten.
Derzeit sind wir bemüht, Personen zu gewinnen, die als so genannte „Geschulte Personen“ zu gewinnen. Sie sollen nach einer vom Bistum angebotenen Qualifizierung in besonderer Weise die Vermittlung und dann die Beachtung des ISK mit fördern.
Ungeachtet der Tatsache, dass wir derzeit noch keine Personen benennen können, ist es uns wichtig, nach der Inkraftsetzung des ISK folgende Maßnahmen im Blick zu behalten:
- Bekanntmachung des ISK allen Mitgliedern der Pfarrei in angemessener Weise.
- Dauerhafte Bekanntmachung des ISK, der Maßnahmen zur Prävention und der Ansprechpersonen auf der Homepage der Pfarrei.
- Anregung einer ständigen Arbeitsgruppe aus Gremienvertreter*innen und geschulten Personen mit Pfarrleitung
- Thematisierung und Reflektion von Prävention bei Besprechungen/ Risikoanalysen,
- Sicherstellung der Dokumentation über eingereichte EFZ zum Zwecke des Überprüfens der Gültigkeitsdauer
- Angebote für Kinder und Jugendliche (Wie kann ich „Nein“ sagen)
- Permanente Pflege der Schulungen und der Fortbildung der Ehrenamtlichen.
- Je nach Bedarf Angebote für Eltern und Bezugspersonen schaffen, z.B. Thema Sexualpädagogik
Verpflichtungserklärung gemäß
der Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen
und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bistum Trier
Personalien der/des Erklärenden
Name, Vorname |
Anschrift |
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Dienstort/Einrichtung/Gruppierung / Verband |
haupt- oder nebenberufliche, bzw. ehrenamtliche Tätigkeit |
Selbstauskunftserklärung
Ich versichere, dass ich nicht wegen einer Straftat im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt oder Misshandlung rechtskräftig verurteilt worden bin und insoweit auch kein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet ist. Hierbei handelt es sich um alle Paragrafen des StGB, die in §72a des SGBVIII genannt werden
Für den Fall, dass diesbezüglich ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet wird, verpflichte ich mich dies meinem Dienstvorgesetzten bzw. der Person, die mich zu meiner ehrenamtlichen Tätigkeit beauftragt hat (Gemeindeleitung) umgehend mitzuteilen.
Erklärung:
Ich habe den Verhaltenskodex der Pfarreiengemeinschaft Heimbach-Engers erhalten. Die darin formulierten Verhaltensregeln habe ich aufmerksam zur Kenntnis genommen. Ich verpflichte mich, den Verhaltenskodex gewissenhaft zu befolgen.
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Datum Unterschrift
Beratungs- und Beschwerdewege [2]
Handlungsleitfaden bei Grenzverletzungen in der Gruppe
Wenn wir uns in Gruppen bewegen müssen wir gemeinsam Regeln für den Umgang miteinander festlegen. Trotzdem kann es zu grenzverletzendem Verhalten kommen. Für diesen Fall empfiehlt sich folgender Handlungsleitfaden:
- Intervenieren: „Dazwischen gehen“ und die Beteiligten konkret auf ihr Verhalten ansprechen.
- Benennen: Grenzverletzungen präzise benennen und unterbinden.
- Die Situation klären.
- Ablehnen: Offensiv Stellung beziehen gegen diskriminierendes, gewalttätiges, sexistisches oder verbal-verletzendes Verhalten.
- Im Team der Verantwortlichen klären, ob und wie eine Aufarbeitung geschehen soll.
- Information der Erziehungsberechtigten bei erheblichen Grenzverletzungen.
- Anleiten: Mit der Gruppe/den Teilnehmer*innen an die vereinbarten Umgangsregeln erinnern und auffordern diese einzuhalten, und gegebenenfalls zu sanktionieren.
Handlungsleitfaden im Verdachtsfall bei sexualisierter Gewalt
Was ist zu tun, wenn ich den Verdacht habe, dass Kinder, Jugendliche oder eine hilfebedürftige erwachsene Person Opfer von sexualisierter Gewalt oder von Misshandlung geworden ist?
Für das Bistum Trier wurde ein „Interventionsplan für Beschäftigte im pastoralen Dienst und ehrenamtlich Tätige in Pfarreien im Bistum Trier“ erarbeitet, in dem das Vorgehen im Verdachtsfall konkret beschrieben ist:
https://www.bistum-trier.de/hilfe-soziales/hilfe-bei-sexualisierter-gewalt/intervention/
TUN – Erste Schritte:
- Ganz wichtig: Ruhe bewahren!
- Der Person zuhören und diese ermutigen, sich anzuvertrauen.
- Widerstände, Grenzen und zwiespältige Gefühle der betroffenen Person respektieren und uneingeschränkt Glauben schenken.
- Versichern, dass das Gespräch vertraulich behandelt und nichts unternommen wird, ohne dass es mit der*dem Betroffenen besprochen ist. Wenn möglich und mit der Person abgesprochen, den ganzen Vorgang möglichst wortwörtlich, schriftlich dokumentieren.
- Keine unhaltbaren Versprechungen mache.
Der Person erklären, dass man sich selbst Rat und Hilfe suchen wird, bevor weitere Schritte unternommen werden.
ZU UNTERLASSEN SIND:
- Überstürzte Aktionen.
- Eigene Ermittlungen.
- Konfrontation der*der vermutliche Täter*in mit der Vermutung.
- Weitergabe von Information an diese Person wegen: Verdunklungsgefahr;
Gefahr, dass das Opfer von ihm*ihr unter Druck gesetzt wird.
- Eigene Befragung des vermeintlichen Opfers zu dessen Schutz. (Vermeidung von belastender Mehrfachbefragung).
- Konfrontation der Eltern des vermeintlichen Opfers mit der Vermutung, da die Folgen zunächst nicht einschätzbar sind.
TUN – weitere Schritte:
o Ganz wichtig und oberste Priorität: Sich selbst Hilfe holen.
o Überlegen, woher die Vermutung kommt.
o Sich mit einer Person des Vertrauens oder mit dem Team besprechen, ob die eigene
Wahrnehmung von anderen geteilt wird.
o Ungute Gefühle zur Sprache bringen und nächste Handlungsschritte festlegen.
o Mit einer der zuständigen Ansprechpersonen der Pfarreiengemeinschaft/Pfarrei
bzw. des pastoralen Raums oder einer externen Beratungsstelle Kontakt aufnehmen.
o Bei einer begründeten Vermutung leitet die Ansprechperson weitere Schritte zur weiteren Beratung ein.
WICHTIG: Soweit möglich dafür sorgen, dass alle Informationen im geschützten Rahmen verbleiben!
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass Verschwiegenheit zu gewährleisten ist, wo diese nicht in Konflikt zu unserem Schutzauftrag oder gesetzlichen Regelungen steht. Wenn ein solcher Konflikt entsteht, wird mit den Beteiligten transparent und detailliert abgesprochen, welche Stellen in Folge informiert und involviert werden.
Beratungsstellen, Ansprech- und Vertrauenspersonen:
Kirchliche Ansprechpersonen laut Präventionsordnung des Bistums und Schutzkonzept der Pfarreiengemeinschaft/ Pfarrei
Ansprechpersonen der Pfarreiengemeinschaft Heimbach-Engers:
Ansprechperson 1 und gegebenenfalls 2. Person namentlich und mit Kontakt benennen
Ansprechpersonen im Pastoralen Raum Neuwied:
Geschulte Personen: N.N. (sobald benannt ins ISK aufnehmen)
Lebensberatungsstelle im Kreis Neuwied:
Lebensberatung Neuwied: Andreas Markert, Marktstr. 1, 56564 Neuwied, 02631-22031, sekretaritat.lb.neuwied@bistum-trier.de
Fachstelle Jugend im Visitationsbezirk Koblenz:
Margret Kastor, pädagogische Referentin, Fachkraft für Prävention und sexuelle Bildung, St. Elisabethstr. 6, 56073 Koblenz, Tel. 0261-33170, margret.kastor@bistum-trier.de
Ansprechpartner*innen im Bistum Trier:
Fachstelle Prävention gegen sexualisierte Gewalt Bischöfliches Generalvikariat Trier, Mustorstraße 2, 54290 Trier, Tel.: 0651-7105-562
Bischöfliche beauftragte Personen für Prävention:
Angela Dieterich
Dipl.-Psychologin
Präventionsbeauftragte für das Bistum Trier, Leiterin der Fachstelle Prävention gegen sexualisierte Gewalt im Bistum Trier; Tel:0651 7105 166
Dr. Andreas Zimmer, Fachstelle Prävention gegen sexualisierte Gewalt im Bistum Trier; Tel.: 0651-7105279;
Diözesane Ansprechpersonen im Verdachtsfall sexualisierter Gewalt durch Mitarbeitende des Bistums Trier:
Dr. Katharina Rauchenecker, Interventionsbeauftragte
Bischöfliches Generalvikariat, Mustorstraße 2, 54290 Trier
Tel: 0651/ 7105442 Mail: katharina.rauchenecker@bgv-trier.de
Ursula Trappe (Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin)
Mail: ursula.trappe@bistum-trier.de, Tel.: 0151 50681592 Postadresse: Bischöfliches Generalvikariat, Ursula Trappe persönlich/vertraulich - Postfach 1340, 54203 Trier
und
Markus van der Vorst (Dipl. Psychologe) Mail: markus.vandervorst@bistum-trier.de, Tel.: 0170 6093314, Postadresse: Bischöfliches Generalvikariat, Markus van der Vorst persönlich/vertraulich - Postfach 1340, 54203 Trier
Externe Fachberatungsstellen
KinderSchutzDienst Neuwied
Fachdienst für Kinder und Jugendliche mit Gewalterfahrungen wie z. B. sexuellem Missbrauch, körperlicher und/oder seelischer Misshandlung und Vernachlässigung
Hauptstraße 76, 53557 Bad Hönningen
Tel. 0 26 35 - 9 25 60 69, www.htz-neuwied.de/kinderschutzdienst/
Nele – Beratungsstelle gegen sexuelle Ausbeutung von Mädchen
Dudweiler Straße 80, 66111 Saarbrücken,
Tel. 06 81 - 3 20 43, info@nele-saarland.de, www.nele-saarland.de
Phoenix – Beratungsstelle gegen sexuelle Ausbeutung von Jungs
Schubertstraße 6, 66111 Saarbrücken,
Tel. 06 81 - 7 61 96 85, phoenix@lvsaarland.awo.org, www.awo-saarland.de/phoenix/
Zartbitter e. V. – Kontakt- und Informationsstelle gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen
Sachsenring 2-4, 50677 Köln
Tel. 02 21 - 31 20 55, info@zartbitter.de, www.zartbitter.de
Hilfe-Portal / Hilfetelefon sexueller Missbrauch
bundesweite, kostenfreie und anonyme Anlaufstelle für Betroffene von sexueller Gewalt, für Angehörige sowie Personen aus dem sozialen Umfeld von Kindern,
für Fachkräfte und für alle Interessierten
Tel. 08 00 - 2 25 55 30, www.hilfe-portal-missbrauch.de
Hilfetelefon - Gewalt gegen Frauen
Beratungsangebot unabhängig von sozialer und ethnischer Herkunft, Religion
für alle Frauen, die von Gewalt betroffen oder bedroht sind,
und für Menschen (z. B. Familienangehörige oder Bekannte)
aus dem sozialen Umfeld einer Betroffenen
Tel. 08 00 - 0 11 60 16
ökumenische Telefon Seelsorge
anonym und verschwiegen, kostenfrei und rund um die Uhr erreichbar
Tel. 08 00 - 111 0 111 oder 08 00 - 111 0 222 oder 08 00 - 116 123,
Onlineseelsorge: https://online.telefonseelsorge.de/
Beratungsstelle für sexuell übergriffige Kinder und Jugendliche
Neue Wege – Rückfallvorbeugung für sexuell Übergriffige
Karl-Marx-Straße 4, 66111 Saarbrücken
Tel. 06 81 - 85 74 25 10, NeueWege@lvsaarland.awo.org,
www.awo-saarland.de/neue-wege-rueckfallvorbeugung-fuer-sexuell-uebergriffige/
[1] Grundlage ist das Prüfschema nach § 72a SGB VIII
[2] Das hier vorliegende Konzept wurde von der AG Prävention im PastR Neuwied entwickelt; es wird je nach Stand der AG aktualisiert. Die hier vorliegende Fassung ist der Stand vom 23.03.2023